Kulturelles Leben geregelt wieder hochfahren

Spontane Gedanken eines Veranstalters

Gelsenkirchen, 20.04.2020
TEXT: Bernd Zimmermann | 

Der Deutsche Musikrat appelliert an Bund und Länder, das Kulturelles Leben geregelt wieder hochzufahren. Aber wie soll und kann das realisiert werden und mit welcher Strategie?

Keiner wünscht sich mehr, das kulturelle Leben wieder hochzufahren wie die Künstler, Veranstalter und das Publikum. Das Problem dabei: Wir brauchen intelligente Maßnahmen, die nicht nur auf den Veranstaltungsort, sondern auch auf jede einzelne Veranstaltung individuell zugeschnitten sind. Für die Veranstalter nicht unbedingt ein Problem: Sie kennen ihre Location, die Künstler und in der Regel auch ihr Publikum.

Nach den bisherigen Erfahrungen werden die Probleme für ein geregeltes Wiederhochfahren des kulturellen Lebens wohl am ehesten bei den Politikern und den Verantwortlichen in den Kommunalverwaltungen liegen. Denn auch hier sind die Kenntnisse über die Locations und über das Publikum die erste Voraussetzung für intelligente, differenzierte Lösungen. Heißt: Maßnahmen von der Stange sind hier genauso zielführend wie im Einzelhandel. Ein Blick auf die Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen nach der Love-Parade-Katastrophe macht hier kaum Hoffnung.

Sollten zum Beispiel bei allen Veranstaltungen die gleichen Maßnahmen gefordert werden wie im Einzelhandel, wäre das völlig falsch und würde vor allem dem Großteil der kleinen Veranstalter keine Hilfe sein. Denn wenn hier die 10- Quadratmeter-Regel angewendet würde, könnten in den meisten kleinen Clubs nicht mehr als 5-10 Personen zugelassen werden. Nun ist es aber so, dass sich in einem Geschäft die Kunden in permanenter Bewegung befinden und es somit einen räumlichen Puffer braucht, um Abstandsregeln einzuhalten. Hier ist sogar fraglich, ob die 10 Quadratmeter ausreichend sind. Dies gilt für die meisten Konzertveranstaltungen nicht. Hier ist die kurze Zeit des Einlasses und das Verlassen der Location die kritische Phase. Während des Konzerts bleibt das Publikum, anders als zum Beispiel in den Geschäften, am Platz. Zudem kommen in den meisten Fällen Paare zu den Konzerten.

Einlass- und Auslassregeln sind, vor allem bei Konzerten bis 100 Zuschauer, leicht aufzustellen und auch das Catering ist in der Regel mit ein bisschen Phantasie und Improvisation zu organisieren. Und im „schlimmsten“ Fall bringt man dann sein Getränk eben selbst mit.

Eine Frage ist aber besonders zu klären. Und zwar die der Haftung. Sollte allen Veranstaltern erlaubt sein, Veranstaltungen mit den entsprechenden Auflagen durchzuführen, dies aber für den Veranstalter aus den oben genannten Gründen aus finanzieller Sicht absolut keinen Sinn machen, steht die Übernahme und Erstattung der Kosten aufgrund der nicht erbrachten Leistungen gegenüber Künstlern, Publikum und Vermietern im Raum. Auch dies ist ein Argument für die Einzelfall-Entscheidung, ob Konzerte durchgeführt werden dürfen und unter welchen Auflagen.

Gleichzeitig müssen finanzielle Entschädigungen her, die den Veranstaltern und Künstlern in Fällen einer Undurchführbarkeit von Konzerten durch die verordneten Maßnahmen Sicherheit geben.

Eine Aufgabe, denen sich bereits vorbeugend die Kulturämter stellen sollten. Klar ist aber auch, dass Erlaubnisse oder Verbote sich nicht daran orientieren dürfen, ob die Location eine städtische ist oder ein Konzert mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. So wie in manchen Kommunen zu Beginn des Lock down geschehen.

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