Krisenmanagement bei Absagen
Eine Liste von Sofortmaßnahmen
Zahlreiche Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft trifft die reihenweise Absage von Veranstaltungen ins Mark. Momentan können Kultur- und Kreativwirtschaftunternehmen, also auch JazzmusikerInnen und Veranstalter folgende Sofortmaßnahmen nutzen:
AUSSETZUNG UND HERABSETZUNG VON STEUERZAHLUNGEN
Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden, Säumniszuschläge können erlassen werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend ebenso verzichtet werden. Bitte wendet Euch direkt telefonisch an das für Euch zuständige Finanzamt. Wir haben aus dem Netzwerk Rückmeldungen, dass die Finanzämter sehr verständnisvoll und unbürokratisch reagieren und Ihr die Vorauszahlungen telefonisch minimieren oder sogar aussetzen könnt.
ENTSCHÄDIGUNG BEI VERDIENSTAUSFALL DURCH QUARANTÄNE
Wer auf Grund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über die Landschaftsverbände eine Entschädigung beantragen. Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten auch Selbstständige und Freiberufler den Verdienstausfall ersetzt. Grundlage der Berechnung der Entschädigung ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid. Die Anträge sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Tätigkeitsunterbrechung oder dem Ende der Quarantäne bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen. Den Antrag auf Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz für Selbständige findet ihr hier. Bei einer Existenzgefährdung können Mehraufwendungen beantragt werden. Falls Ihr als Selbständige nicht gesetzlich kranken-, renten- und pflegeversichert seid, habt Ihr Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen für soziale Sicherung in angemessenem Umfang.
KURZARBEITERGELD
Unternehmen mit mindestens einem/r MitarbeiterIn können Kurzarbeitergeld beantragen. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn eine Firma ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schickt. Den ArbeitgeberInnen sollen außerdem die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet werden. ArbeitgeberInnen können Kurzarbeitergeld beantragen, mindestens 10% der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Die Maßnahme soll Unternehmen helfen, bei eingebrochenem Geschäft MitarbeiterInnen zu halten. Achtung: Kurzarbeitergeld gibt es nicht für geringfügig Beschäftigte! Weitere Informationen auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit
ZINSSUBVENTIONIERTE LIQUIDITÄTSHILFEDARLEHEN
sind einfach gesprochen Kredite, die dazu dienen sollen, Zahlungsausfälle zu überbrücken.
Das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf die Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Ihr könnt bei Eurer Hausbank außerdem einen sogenannten Kontokorrentkredit beantragen, also einen Kredit mit dem Ihr Euer Konto überziehen könnt. Bitte beachtet jedoch, dass die Zinsen dafür in der Regel deutlich über dem allgemeinen Zinsniveau liegen. Zu Konditionen und Zinssätzen musst Ihr Euch direkt bei Eurer Hausbank erkundigen.
SOFORTHILFEN
Über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) können InhaberInnen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Betroffene wenden sich zur Beantragung bitte direkt an die GVL. Ob die Sozialfonds anderer Verwertungsgesellschaften bei Härtefällen aus der jetzigen Situation auch greifen, versuchen wir im Moment herauszufinden.
ZAHLUNG VON BEITRÄGEN ZU SOZIALVERSICHERUNG
Uns ist momentan nicht bekannt, dass Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung stunden oder aussetzen können. KünstlerInnen und PublizistInnen, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, können jedoch eine Änderungsmitteilung darüber machen, dass sich ihr Arbeitseinkommen ändert. Das Formular findet Ihr hier.
AUSFALLHONORARE
Ob Ihr vom Auftraggeber ein Ausfallhonorar bekommt, hängt von Euren individuellen Vertragsbedingungen ab. Auch mündlich oder per SMS/WhatsApp geschlossene Vereinbarungen sind wirksam. Achtet beim Abschluss neuer Verträge darauf, dass es Regelungen über Ausfallhonorare gibt. Habt Ihr in einem Projekt bereits Teilleistungen erbracht, habt Ihr zumindest anteilig Anspruch auf das Honorar.
FÖRDERMITTEL FÜR LAUFENDE PROJEKTE
Ihr setzt gerade mit Hilfe von Fördermitteln ein Projekt um und müsst Veranstaltungen und/oder Reisen absagen? Wie sich das auf die Abrechnung der Fördermittel auswirkt, dazu gibt keine allgemeingültig Regelung. Wir gehen davon aus, dass die fördernden Stellen die Projektträger in Kürze individuell informieren werden. Zahlreiche Verbände setzen sich aktuell dafür ein, dass die aktuelle Situation sich nicht negativ auf die Zuwendungsempfänger und die beteiligten Kultur- und Kreativschaffenden auswirkt.
Entschädigungszahlungen für ausgefallene Honorare von staatlicher Seite gibt es momentan nicht. Aktuell sind im Gespräch Maßnahmen der Künstlersozialkasse und auch die Bundesbeauftragte für Kultur- und Medien hat Unterstützung angekündigt.
Eine Petition sammelt Unterschriften für Hilfen für FreiberuflerInnen und KünstlerInnen während des “Corona-Shutdowns” - sofort mitmachen!