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​Koalitionsvertrag NRW

Stellungnahme des Landesmusikrats

Düsseldorf, 21.06.2017

Der Landesmusikrat NRW begrüßt die von CDU und FDP im Koalitionsvertrag für NRW niedergelegte Absicht, die Kultur und die Kulturpolitik im Land zu stärken. Diese Stärkung soll sich auch im Ressortzuschnitt der Landesregierung abbilden. Die in Aussicht gestellten schrittweisen Erhöhungen des Kulturetats um 50 % sind Schritte in die richtige Richtung.

Die Parteien möchten am Kulturfördergesetz festhalten und durch ein Kulturgesetzbuch Transparenz und Planungsgrundlage schaffen. In diesem Zusammenhang sollen auch ein Bibliotheksgesetz und ein Landesbüro bildende Kunst initiiert werden. Wenn dieses Gesetzbuch Spartengesetze wie das Genannte enthalten soll, dann sollte auch unbedingt ein Musikschulgesetz hinzukommen, um das grundständige Angebot musikalischer Bildung durch öffentliche Musikschulen zu sichern. Dies auch vor dem Hintergrund der schwierigen Situation vieler nordrhein-westfälischer Kommunen.

Dass sich die Parteien dem Problem des hohen Anteils an nicht festangestellten

Lehrkräften an öffentlichen Musikschulen annehmen möchten, kann als Ausgangspunkt für die Strukturierung eines solchen Gesetzes dienen. Die öffentlichen Musikschulen sind dabei als wesentliche Pfeiler im Netz von Bildungsangeboten auch von allgemein bildenden Schulen, Musikvereinen, freien Musikschulen und Privatmusiklehrern zu sehen.

Eine Schwäche des Kulturfördergesetzes ist aus Sicht des Landesmusikrats, dass es der Kulturförderung von überschuldeten Kommunen wenig Unterstützung bietet. Der Landesmusikrat begrüßt daher die Absicht der beiden Parteien, Mittel und Wege für die Stützung von überschuldeten Kommunen und deren Kultureinrichtungen und -förderung zu finden.

Im Koalitionsvertrag findet sich ein Nebeneinander von Zielen, einerseits durch die Förderung von Spitzeninstitutionen im ganzen Land die internationale Strahlkraft der Kultur des Landes zu erhöhen, andererseits auch der Kultur des ländlichen Raums besondere Beachtung zu schenken. Der Landesmusikrat wird das Verfolgen dieser Ziele engagiert begleiten und insbesondere für die Belange der Laienmusik und ihrer ehrenamtliche Akteure in ganz NRW, zumal im ländlichen Raum eintreten.

Der Koalitionsvertrag kündigt eine Evaluation der Landesprogramme zur kulturellen Bildung an. Der Gesamtblick auf Programme und Förderungen sollte zu einem ausgewogenen Nebeneinander und einem Ineinandergreifen von Programmen wie „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ und einer intensivierten Begabtenförderung in Form der Landesjugendensembles und der Jugendmusikwettbewerbe wie „Jugend musiziert“ führen.

Die Landesjugendensembles und das Kinderorchester NRW mit ihren über 400 begabten Musikerinnen und Musikern zählen gleichfalls zu den Spitzeninstitutionen im Kulturleben des Landes. Über die Programme darf nicht aus dem Auge verloren werden, dass NRW dringend eine durchgängige Gesamtevaluation und ein durchgängiges Gesamtkonzept von schulischer und außerschulischer kultureller Bildung von der Kindertagesstätte bis zur weiterführenden Schule benötigt.

Besonders zu begrüßen ist der Plan, dem Singen und dem Musizieren wieder einen besonderen Anteil in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern sowie von Grundschullehrerinnen und -lehrern zukommen zu lassen.

Der Landesmusikrat begrüßt das Eintreten der Parteien für die Kulturwirtschaft in NRW und den Plan, diese im Zusammenspiel mit anderen Aufgabenfeldern weiterzuentwickeln und zu fördern. Der Koalitionsvertrag nennt hier beispielhaft einige Sparten, nicht aber die Popmusik und ihre aktuellen elektronischen Stile, denen nach Überzeugung des Landesmusikrats besonderer Augenmerk gebührt, wenn es um die Bedeutung der Kulturwirtschaft im Land geht.

Es ist zu begrüßen, dass der Koalitionsvertrag die herausragende Rolle von Kulturschaffenden und Ehrenamtlichen mit ihren Beiträgen zu gesellschaftlicher Integration und Inklusion würdigt. Auch wenn dies im Kapitel Kultur nicht näher ausgeführt wird, sollte man die integrative Arbeit gerade von Musikvereinen, Chören, Musikschulen und Musikinitiativen besonders im Auge behalten.

Der Landesmusikrat und seine Mitgliedsverbände sehen in der musikalischen Arbeit auf allen Gebieten von Inklusion und Integration, besonders im Miteinander mit aktuell Geflüchteten, einen Schlüssel zum gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt mit Langzeitwirkungen.

Reinhard Knoll, Präsident des Landesmusikrats NRW


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