Urheberrechtsreform beschlossen

..nun doch Upload-Filter?

Berlin, 30.05.2021

Die Reform des Urheberrechts ist im Bundestag beschlossen worden, weil Deutschland eine EU-Richtlinie bis Juni in nationales Recht umsetzen musste. Das betrifft auch die Musiker, deren Videos im Netz gezeigt heruntergeladen werden können.

Plattformbetreiber wie YouTube sollen haften, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt und ohne Lizenzvereinbarungen hochladen. Nur geringfügige Nutzungen von bis zu 15 Sekunden sind noch erlaubt, bei geschützten Werken auch zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche (Imitation).

Urheber, z. B. Komponisten, sollen an den Einnahmen im Netz stärker beteiligt werden. Dagegen hatte es jahrelang Proteste in vielen Ländern gegeben. Man fürchtete Einschränkungen durch sogenannte Upload-Filter und eine Beschränkung der Meinungsfreiheit, wenn zu viele Inhalte vor dem Hochladen rausgefiltert werden.

Noch besser wird es in knapp 2 Minuten in diesem Video erklärt:

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