Open-Air-Konzerte vor dem Aus?
Kulturrat fordert Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Der Deutsche Kulturrat und die Deutsche Orchestervereinigung fordern den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags zu Änderungen des Infektionsschutzgesetzes auf. Sie sehen die Kunstfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt.
Der Entwurf der Bundesregierung zum Vierten Bevölkerungsschutzgesetz vom 13. April 2021 sieht unter anderem vor, die Öffnung von Kultureinrichtungen in einem Landkreis ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu untersagen.
Nun hat sich der Deutsche Kulturrat in einem Brief an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt.
Spielräume für Modellprojekte im Kulturbereich zur Testung von Öffnungen!
Unter Verweis auf Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes fordert er, "Spielräume für Modellprojekte im Kulturbereich zur Testung von Öffnungen" zu gewähren, und "Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel, unter Einhaltung von Hygieneregeln" zuzulassen. Auch schlägt er eine Erweiterung der Sonderregel für Schulen und andere Bildungseinrichtungen vor.
Außerschulische Einrichtungen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sollen ebenfalls von der Regel erfasst werden. Diese besagt, dass der Schwellenwert der Inzidenz für erzwungene Schließungen bei "Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche(n) Einrichtungen" erst bei 200 liegt.
Positiv bewertet der Kulturrat die Ausnahme von Buchhandlungen und Stellen des Zeitungsverkaufs von den Schließungen sowie das grundsätzliche Vorhaben, mit dem Infektionsschutzgesetz bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen.
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