NRW lenkt bei der Soforthilfe teilweise ein
Einmal 2000 € für die Lebenshaltungskosten
Wer im März oder April als Solo-Selbstständiger, Freiberufler und Einzelunternehmer einen Förderantrag zum Soforthilfeprogramm NRW gestellt hat, darf 2.000 Euro der insgesamt ausgezahlten Summe für den eigenen Lebensunterhalt verwenden und muss sie auch nicht zurückzahlen.
Das hat NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) heute mitgeteilt. Wer in diesem Zeitraum bereits Hartz IV bezogen oder eine Förderung aus dem Programm für Künstler erhalten hat, ist von der Regelung ausgenommen.
Wer als Solo-Selbständiger bereits im März die Corona-Soforthilfe des Landes beantragt hatte, der konnte davon ausgehen, einen Teil des Geldes auch für den Lebensunterhalt verwenden zu können. Denn die Einschränkung, dass das Geld nur für betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen genutzt werden darf, wurde erst nach Abschluss der Verhandlungen zwischen Bund und Land NRW zum 1. April auf den Webseiten des Landes veröffentlicht.
Seitdem hat das Land vergeblich versucht, diesen Passus vom Bund streichen zu lassen. Laut Bundesregierung sollten Betroffene, die auch Hilfen für den Lebensunterhalt benötigen, Grundsicherung beantragen, also Arbeitslosengeld. Doch das geht nicht rückwirkend, kommt also für die Antragsteller zu spät, die ihren Antrag unter anderen Voraussetzungen gestellt hatten.
Deshalb hat das Land nun entschieden, dass die Solo-Selbstständigen, die ihren Antrag im März oder April gestellt haben, einmalig 2.000 Euro der Corona-Soforthilfen nutzen können, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. "Den Betroffenen darf kein Nachteil entstehen", betonte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Dienstag (12.05.2020). Das gelte aber nicht für diejenigen, die bereits Grundsicherung beantragt hätten.
Pinkwart rechnet mit bis zu 200.000 Betroffenen, für die das Land damit bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Denn das Land werde dem Bund am Ende die entstandene Lücke erstatten müssen, so der Wirtschaftsminister.