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Neustart Kultur und Künstlersozialkasse

Entlastungen im Haushaltsausschuss bewilligt

Berlin, 24.05.2022

Der Kulturbereich braucht weiterhin die passfähigen Programme aus Neustart Kultur. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist sehr erfreut, dass in der gestrigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses die Verlängerung des Programms Neustart Kultur bis Mitte 2023 beschlossen wurde. Ebenso erhält die Künstlersozialkasse einen großzügigen Entlastungszuschuss.

Das Programm Neustart Kultur wurde auf einen Vorschlag des Deutschen Kulturrates hin im Jahr 2020 ins Leben gerufen. Im Programm stehen zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Verantwortlich für die Umsetzung sind Bundeskulturverbände, Bundeskulturfonds, die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder. Sie haben mit ihrer Expertise die praxisnahen Einzelprogramme entwickelt und setzen sie um.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist sehr gut, dass Neustart Kultur bis Mitte kommenden Jahres verlängert wird. Die Corona-Pandemie ist mitnichten zu Ende. Der Kulturbereich braucht weiterhin die passfähigen Programme aus Neustart Kultur, um die Kulturszene weiterhin zu unterstützen und den Neustart durch angepasste Maßnahmen zu erleichtern. Danke an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags und Kulturstaatministerin Claudia Roth für dieses wichtige kulturpolitische Signal!“

Eine Entlastung für die Künstlersozialkasse

In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses wurde ebenso die Forderung des Deutschen Kulturrats aufgegriffen, die Künstlersozialkasse mit einem weiteren Entlastungszuschuss zu stabilisieren.

Vorgesehen ist ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 60 Mio. Euro für das Jahr 2023. Damit wird es möglich sein, dass die Künstlersozialabgabe nicht zu stark in die Höhe schnellt. Mit der Künstlersozialabgabe leisten Kulturvereine, Kultureinrichtungen und Kultur- und Kreativwirtschaftsunternehmen einen Beitrag zur sozialen Absicherung der in der Künstlersozialkasse versicherten Künstlerinnen und Künstler.

Die in der Künstlersozialversicherung Versicherten müssen ähnlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur 50 Prozent der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung aufbringen. Die anderen 50 Prozent werden zu 20 Prozent vom Bund und zu 30 Prozent von den abgabepflichtigen Unternehmen der Kulturwirtschaft und von Kulturvereine und Kultureinrichtungen übernommen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Abgabesatzes zur Künstlersozialkasse wird steigen, aber nicht aus dem Ruder laufen. In den letzten fünf Jahren lag der Satz bei 4,2 Prozent, den hauptsächlich Kulturunternehmen auf an freiberufliche Künstlerinnen und Künstler gezahlte Honorare zahlen musste. Jetzt wird der Abgabesatz wohl auf bis 5 Prozent in 2023 ansteigen. In der aktuellen Situation, in der viele Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, viele Kultureinrichtungen und viele Kulturvereine sich noch in einer Konsolidierungsphase nach zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie befinden, ist es zentral, dass der Abgabesatz sich im Rahmen hält. Danke an die Abgeordneten im Haushaltsauschuss des Bundestages und an Hubertus Heil für dieses wichtige kulturpolitische Signal.“

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