Musikwirtschaft berechnet Schadensbilanz
Hilfsprogramm mit 582 Millionen notwendig
Die Verbände der Musikwirtschaft sowie die Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL warnen: Der Musikbranche droht der Corona-Kollaps. Zahlreiche Existenzen und die kulturelle Vielfalt in Deutschland sind in Gefahr. Alle Sektoren der Musikwirtschaft benötigen unverzüglich finanzielle Unterstützung.
Die maßgeblichen Verbände und Verwertungsgesellschaften der deutschen Musikwirtschaft fordern angesichts der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie dringend ein staatliches Hilfsprogramm für alle Sektoren der Musikwirtschaft. Die bisher bereitgestellten Hilfsangebote des Bundes und der Länder sind beeindruckend, jedoch in vielen Fällen nicht auf die in der Musikwirtschaft miteinander verzahnten Wertschöpfungsketten abgestimmt und damit bei weitem nicht ausreichend. Das Überleben vieler Unternehmen der Musikwirtschaft kann nur durch gesonderte Maßnahmen gesichert werden, die sich am konkreten Bedarf orientieren. Insgesamt fürchten derzeit rund 130.000 Selbstständige und Arbeitnehmer*innen in der Musikwirtschaft um ihre Existenz. Die Branche erwirtschaftet einen Umsatz von 11,1 Milliarden Euro jährlich.
Hilfsprogramm mit 582 Millionen Euro notwendig. Zur Überbrückung der aktuellen Notlage fordert die Musikwirtschaft insgesamt 582 Millionen Euro nicht rückzahlbare staatliche Hilfe. Diese Summe entspricht nach internen Erhebungen rund zehn Prozent der zu erwartenden Einbußen der Musikwirtschaft, die sich bei einer sechsmonatigen Dauer der Covid-19 bedingten Maßnahmen auf annähernd fünfeinhalb Milliarden Euro belaufen werden. Grundlage des geforderten Hilfsprogramms ist ein bereits am 25. März von den Verbänden veröffentlichter Schadensbericht, in dem die in der Musikwirtschaft zu erwartenden Einnahmeausfälle für die betroffenen Bereiche beziffert und begründet wurden.
Der Finanzbedarf des benötigten Hilfsprogramms setzt sich wie folgt zusammen:
Musiker*innen 37 Mio.
Musikclubs und kleinere Festivals 44 Mio.
Konzert- und TourneeVeranstalter*innen/Künstlervermittler*innen 365 Mio.
Große Festivals 45 Mio.
Urheber*innen 21 Mio.
Musikverlage 15 Mio.
Musik-Label und Recorded Artists 25 Mio.
Musikinstrumente (Herstellung, Vertrieb, Handel) 30 Mio.
Gesamt 582 Mio. Euro Hilfe für alle Sektoren der Branche
Da die Musikbranche kleinteilig und durch Verwertungsketten eng verwoben ist, verlagern sich wirtschaftliche Probleme eines Sektors schnell und in zeitlichen Wellen auf die übrigen Teilnehmer*innen. Gemeinsam ist allen Akteur*innen der Branche, dass sie in gegenseitiger Abhängigkeit von der Solvenz der jeweiligen Partner*innen in der Verwertung und der Werknutzung sind. Die Verbände und Verwertungsgesellschaften fordern daher ein Hilfsprogramm für alle genannten Akteur*innen der Musikwirtschaft: „Ohne staatliche Hilfe ist zu erwarten, dass bis zum Jahresende rund die Hälfte der Künstler*innen und Urheber*innen sowie Unternehmen des Wirtschaftsbereichs zahlungsunfähig sein werden.“
Auswirkungen über das Jahr 2020 hinaus
Die Musikwirtschaft wird auch im kommenden Jahr noch unter den negativen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leiden. Das geforderte Hilfsprogramm muss daher nachhaltig aufgebaut sein, um auch in potentiellen späteren Notsituationen zur Verfügung zu stehen.
Kultur in Deutschland wird ohne Hilfe erheblichen Schaden nehmen „Jenseits der wirtschaftlichen Förderung ist die Musikwirtschaft essentiell für den inneren Zusammenhalt der Gesellschaft und wird einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zurück in die Normalität leisten“, so die Verbände. Wenn die Musikwirtschaft jetzt nicht die erforderliche Hilfe erhält, werden die Auswirkungen auf die vielfältige und identitätsstiftende Musikkultur in Deutschland verheerend sein. Bestehende Strukturen laufen Gefahr, damit verloren zu gehen.
Hinter der Forderung des Hilfsprogramms stehen:
BDKV – Bundesverband der Konzert-und Veranstaltungswirtschaft e.V.
BVMI – Bundesverband Musikindustrie e.V.
BV POP – Bundesverband Popularmusik e. V.
DMV – Deutscher Musikverleger-Verband e.V.
EVVC – Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.
GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
LIVEKOMM – Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.
SOMM – Society Of Music Merchants e. V.
VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.