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Mindestgagen für Jazzer

UDJ-Willenserklärung

Berlin, 02.05.2014

Gemeinsam mit über 50 Veranstalterinnen und Veranstaltern hat die Union Deutscher Jazzmusiker eine Willenserklärung vorgelegt. Darin werden Mindeststandards für die Förderung von Spielstätten und die Bezahlung von Musikerinnen und Musikern festgelegt. Demnach soll eine Einstiegsgage von 250,- Euro pro Musiker gelten, wenn die Spielstätte gleichzeitig zu mindestens 1/3 öffentlich gefördert ist.

„Jazz ist aktuell eine der innovativsten und kulturell bedeutsamsten Kunstformen“, so Gebhard Ullmann, Vorsitzender der Union Deutscher Jazzmusiker (UDJ). „Auch wenn es noch ein weiter Weg ist, bis wir die Ziele der Willenserklärung erreicht haben, so ist dieses gemeinsame kulturpolitische Signal der zentralen Protagonisten im Jazz längst überfällig“.

Mit einer Podiumsdiskussion auf der Musikmesse jazzahead! in Bremen hatten die Initiatoren die Willenserklärung vorgestellt. In dem Text werden ebenfalls Standards in Bezug auf Festivals oder Rundfunkmitschnitte festgelegt. In den kommenden Monaten sollen weitere Unterzeichner gewonnen und der Text dann auf politischer Ebene und gegenüber Förderinstitutionen verbreitet werden.

„Der besondere Stellenwert des Jazz ist kulturpolitisch mittlerweile weithin anerkannt“, so Wolfgang Groß, Unterzeichner und Vorsitzender des Bunker Ulmenwall in Bielefeld. „Es wird Zeit, dass wir als Jazzszene mit dem nötigen Selbstbewusstsein endlich zentrale Mindeststandards einfordern, um nicht die momentane Selbstausbeutung der Musiker sowie die zumeist ausschließlich ehrenamtliche Arbeit in den Clubs als faktischen Standard zu manifestieren“.

Die Willenserklärung findet sich im Volltext unter: www.u-d-j.de/willenserklaerung. Weitere Unterzeichner können sich der Willenserklärung unter diesem Link anschließen.

 

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