Lebenshaltungskosten sind betrieblich relevant!
Bei der Corona-Soforthilfe ist nachbesserung überfällig
Die Corona-Soforthilfe von Bund und Ländern muss vereinheitlicht werden. Die Deutsche Jazzunion weist darauf hin, dass für freiberufliche Kulturschaffende eine Nachbesserung dringend überfällig ist: Es müssen die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt mit einbezogen werden, da sonst Existenzkrisen vorprogrammiert sind.
Bislang lassen die Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Bundesländern Spielraum bei der Frage, ob diese "betrieblich relevanten Lebenshaltungskosten" bei Selbstständigen für die Inanspruchnahme von staatlicher Soforthilfe anerkannt werden. In der Folge wird dies von den für die Antragsbearbeitung und Auszahlung zuständigen Landesbehörden bislang unterschiedlich gehandhabt.
Bislang berücksichtigt nur das Land Baden-Würtemberg die Kosten für den Lebensunterhalt - zumindest teilweise. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg etwa zählt zu den Verbindlichkeiten einen „kalkulatorischen Pauschalbetrag von 1.180 € pro Monat für den Lebensunterhalt“ auch bei Soloselbstständigen hinzu. Das Gegenteil ist in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern der Fall, wo Lebenshaltungskosten generell ausgeschlossen werden.
Nikolaus Neuser, Vorsitzender der Deutschen Jazzunion: „Kunst- und Kulturschaffende dürfen nicht nach Zufallsprinzip – je nach Bundesland, in dem sie gemeldet sind – bei den Soforthilfen der Bundes- und Landesregierungen übergangen und in die Grundsicherung geschoben werden! Genau wie andere unternehmerisch tätige Selbstständige ist auch etwa bei Jazzmusiker*innen ein erheblicher Teil der Lebenshaltungskosten betrieblich relevant – so zum Beispiel Kosten für Arbeits- und Probenräume, die häufig Teil der eigenen Wohnung sind, wie auch viele andere laufende Verbindlichkeiten.“
Mit Unterstützung vieler anderer Bundesverbände selbstständiger und freiberuflicher Kunst- und Kulturschaffender aller Sparten weist die Deutsche Jazzunion auf dringenden Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung der Hilfsprogramme hin. Diese sind zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenzen hunderttausender Selbstständiger im Kulturbereich angesichts der staatlichen Beschränkungen ihrer beruflichen Tätigkeiten unerlässlich.