Kulturrat-Studie fand Gehör
Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein
Kulturstaatsministerin Claudia Roth stellte im Bundeskanzleramt den Kulturverbänden, Gewerkschaften und Kulturfördereinrichtungen ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in die Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vor. Demnach sollen professionelle, freie Kreative in den Bereichen Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung erhalten, wenn sie bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis für Empfänger von Fördermitteln ausführen. Voraussetzung dafür ist eine Mindestförderung des Bundes von 50%.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth erklärte: "Das Einkommensniveau vieler freier Künstlerinnen und Künstler ist nach wie vor erschreckend niedrig. Das zeigt auch die aktuelle Studie des Deutschen Kulturrates. Als Kulturstaatsministerin ist es mir ein Anliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit angemessen vergütet wird, angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts. Die öffentliche Kulturförderung hat hier eine besondere Verantwortung, indem sie verbindliche Mindestvergütungsstandards einführt und damit als Vorbild dient."
Weiterhin äußerte sich die Kulturstaatsministerin zur neuen Studie des Deutschen Kulturrates: "Der Deutsche Kulturrat hat in seiner aktuellen Studie "Baustelle Geschlechtergerechtigkeit. Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur" erneut gezeigt, dass ein großer Teil der freien, professionellen Künstlerinnen und Künstler in Deutschland nach wie vor unterdurchschnittlich geringe Einkommen erzielt. Diese Einkommenssituation hat Folgeprobleme, insbesondere im Bereich der sozialen Absicherung."
Die Studie des Deutschen Kulturrates enthält Daten zur Anzahl der Erwerbstätigen im Kultursektor, dem Frauenanteil, dem Einkommen und der Gender Pay Gap. Der Datenreport betrachtet sowohl Soloselbstständige als auch abhängig Beschäftigte im Kulturbereich.