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Kulturrat fordert mehr Unterstützung

​"Nur den Kulturbereich zu schließen war erwartbar unzureichend"

Berlin, 13.12.2020

Bund und Länder haben sich heute auf einen harten Lockdown ab Mittwoch geeinigt. Für den Kulturbereich heißt der harte Shutdown aber eine weitere Verschärfung seiner seit Monaten extrem angespannten Situation. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert deshalb die bestehenden Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft weiter zu führen, dringend nach zu justieren und zu erweitern.

„Der Kulturbereich trägt die notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus seit März dieses Jahres mit. Das gilt selbstverständlich auch für die heutigen Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Kanzlerin. Wir hätten uns schon früher eine klarere Linie gewünscht, die uns allen diese harten Maßnahmen über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel vielleicht hätten ersparen können. Nur den Kulturbereich und die Gastronomie zu schließen, war erwartbar unzureichend. Da der Kulturbereich teilweise schon seit März dieses Jahres geschlossen ist, nur wenige in der Sommerzeit unter strengen Hygienekonzepten und sehr geringer Besucherzahl wieder öffnen durften und sich viele seit November wieder im harten Lockdown befinden, ist die Not im Kulturbereich sehr groß" sagt Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. "Betroffen sind die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft genauso, wie die öffentlichen Kultureinrichtungen und die soloselbständigen Künstlerinnen und Künstler. Wir legen deshalb heute konkrete Forderungen zur Verbesserung der Hilfsprogramme vor und erwarten, dass die Bundesregierung, namentlich der Bundesfinanzminister, der Bundeswirtschaftsminister und die Kulturstaatsministerin umgehend im Sinne der Kultur handeln."

Es geht um faktische Betroffenheit

Der Deutsche Kulturrat fordert, die November- und Dezemberhilfe auf die faktische Betroffenheit vom Lockdown abzustellen und die bestehende Regelung, dass indirekt Betroffene mindestens 80 Prozent des Umsatzes mit direkt betroffenen Unternehmen machen müssen, auf 50 Prozent des Umsatzes abzusenken. Weiter müssen die Regelungen so angepasst werden, dass verbundene Unternehmen sie ebenso nutzen können. Ferner müssen auch die im Jahr 2019 im Ausland erzielten Umsätze einberechnet werden können. Die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft ist international aufgestellt, dieser Vorteil darf nicht bei der Berechnung von Hilfen zum Nachteil gereichen. Hilfen für große Unternehmen müssen ermöglicht werden, da sie abseits der Krise sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bieten. Da der Lockdown auch im kommenden Jahr fortgeführt wird, müssen für die folgenden Monate entsprechende Hilfsprogramme aufgelegt werden.

Überbrückungshilfe anpassen

Bei der Überbrückungshilfe III für Solo-Selbständige, der Neustarthilfe, sind als Bemessungsgrundlage für die Zahlung einer einmaligen Betriebskostenpauschale 25 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 eingesetzt. Das führt dazu, dass die Pauschalsumme bei der Mehrzahl der Solo-Selbständigen viel zu gering ausfällt. Der zugrunde gelegte Prozentsatz muss mindestens auf 50 Prozent erhöht werden. Förderungen bzw. Zuwendungen bilden bei Solo-Selbständigen regelmäßig einen Teil der Einnahmen. Sie sollten daher bei der Ermittlung des Vergleichsumsatzes als Umsatz anerkannt werden. Insgesamt ist der Ansatz, Betriebskostenpauschalen zu zahlen, der richtige Weg. Er sollte konsequent zu einer angemessenen erweiterten Betriebskostenpauschale für Solo-Selbständige ausgeweitet werden.

Die Beihilferegelungen müssen angepasst werden. Insbesondere muss die Obergrenze der Kleinbeihilferegelung angehoben werden und Förderungen für große und verbundene Unternehmen müssen notifiziert werden, um eine maßgebliche Förderung zu ermöglichen.

Für das überzeichnete Bundesprogramm NEUSTART KULTUR, das sich vornehmlich an die Kultur- und Kreativwirtschaft richtet, sollten erneut 1 Mrd. Euro bereitgestellt werden, um die erfolgreiche Arbeit fortsetzen zu können.

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