Flugzeug vs. Konzertsaal
Deutscher Musikrat fordert Koordination von Corona-Grundlagenforschung
Erste Studien zum Corona-Musizieren geben vorsichtige Entwarnung etwa in Bezug auf den Aerosolausstoß von Blasinstrumenten, der niedriger als erwartet ausfällt. Dennoch gibt es derzeit aufgrund der Abstandsregeln noch keine verlässlichen Perspektiven für eine Wiedereröffnung von größeren Veranstaltungsräumen, die auch wirtschaftlich praktikabel ist. Flugzeuge dagegen dürfen mittlerweile wieder voll besetzt abheben, obwohl auch hier noch nicht abschließend geklärt ist, wie hoch die Ansteckungsgefahr an Bord ist.
Hierzu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat fordert das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) dazu auf, gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut federführend Corona-Grundlagenforschung zur Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen zu betreiben, zu koordinieren und zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung, Flugzeuge wieder vollbesetzt starten zu lassen, ist wirtschaftlich begründet. Der Flugbetrieb lohnt sich nur mit voll besetzten Reihen, ebenso wie der Kulturbetrieb, der ein erheblicher Wirtschaftsfaktor in Deutschland ist. Was für Flugzeug und Bahn gilt, muss auch für Konzertsäle gelten.
Falls die Luftfahrtindustrie in ihrer Annahme Recht hat, dass aufgrund der guten Belüftung durch Hochleistungspartikelfilter Fliegen unkritisch sei, könnte dies auch eine gute Nachricht für Veranstaltungsräume mit geräuschminimierter Klimaanlage sein bzw. es könnte gezielt in solche investiert werden. Doch hierfür werden verlässliche Erkenntnisse benötigt, wie sie das DLR in einem Forschungsprojekt gerade untersucht. Jetzt ist Kooperation gefragt, um grundlegendes Wissen – etwa zur Rolle von Luftströmen und -filtern in Bezug auf Corona-Ansteckungen – zu bündeln und zu teilen. Ein solches Wissensbündnis würde dazu beitragen, dass nicht nur das Transportwesen, sondern auch andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens wie der Konzertbetrieb womöglich schneller wieder hochfahren können.“
Aufgrund der Abstandsregeln könnten derzeit die meisten Konzerthäuser maximal ein Viertel ihrer Publikumsplätze besetzen. An den Häusern, an denen ein Betrieb mittlerweile wieder erlaubt ist – wie am Staatstheater Wiesbaden –, wird daher in Kleinstbesetzung musiziert. Damit kann kein wirtschaftlich sinnvoller Konzertbetrieb stattfinden, und die künstlerische Freiheit der Programmgestaltung wird stark eingeschränkt. Ohne die Rückkehr zu einem weitest gehenden „Normalbetrieb“ werden selbst gut aufgestellte Häuser wie die Berliner Philharmonie oder das Festspielhaus Baden-Baden bald in finanzielle Notlagen geraten.
Quelle: Deutscher Musikrat / KIZ