Deutsche Jazzunion
Absenkung der Mindestgrenze für Grundrente
Die Deutsche Jazzunion warnt vor der Festlegung eines zu hohen Mindesteinkommens für die geplante Grundrente. Im Referentenentwurf der Bundesregierung ist als Bedingung für den Rentenzuschlag ein Jahreseinkommen von mindestens einem Drittel des bundesweiten Durchschnittseinkommens aller Arbeitnehmer*innen vorgesehen.
Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt lag nach Veranschlagung der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2018 bei 37.873 €. Die von der Bundesregierung finanzierte Jazzstudie 2016 belegt derweil eindrücklich, dass mehr als die Hälfte der Jazzmusiker*innen und Jazzmusiker in Deutschland über ein Jahresbruttoeinkommen von weniger als 12.500 € verfügen und damit weniger als ein Drittel des bundesdeutschen Durchschnitts verdienen.
Nikolaus Neuser, Vorsitzender der Deutschen Jazzunion: „Die im Referentenentwurf der Bundesregierung vorgesehene Bemessungsgrenze ist zu hoch und schließt zahlreiche Jazzmusiker*innen und andere Kreative von der Grundrente aus. Gerade diejenigen, die trotz prekärer Einkommensverhältnisse wichtige Beiträge für Kultur und Gesellschaft leisten, müssen bei einer staatlichen Grundrente berücksichtigt werden!“
Die geplante Untergrenze würde Kreative aus vielen Bereichen in Kunst und Kultur treffen. So schreibt der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) in einem zur Mitzeichnung veröffentlichten Appell: „Viele Künstlerinnen und Künstler waren 35 Jahre voll berufstätig und erreichen dennoch nicht das verlangte Mindesteinkommen in dieser Zeit. Diese Arbeit mit Nebentätigkeit gleichzustellen degradiert die Lebensleistung derjenigen, die Kunst und Kultur schaffen und damit fundamental zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen, jedoch immer noch nicht adäquat vergütet werden.“
Gemeinsam mit dem BBK und vielen anderen Verbänden fordert die Deutsche Jazzunion daher die Bundesregierung auf, die Bedingungen für die Grundrente an den Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse zu orientieren und auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken.