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APPLAUS

Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten

Berlin, 14.05.2019

Musikclubs von Pop bis Jazz prägen und bereichern mit ihren Livemusik­programmen unser Kulturleben, sowohl in den Metropolen als auch im ländlichen Raum. Mit dem APPLAUS 2019 zeichnet die Kulturstaatsministerin Monika Grütters gemeinsam mit der Initiative Musik bereits zum siebten Mal die Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen für ihre Konzertprogramme im Vorjahr aus. Die Bundespreise sind verbunden mit einer finanziellen Förderung von bis zu 40.000 Euro je Preisträger*in. Und im Gegensatz zur Spiestättenprogrammprämie NRW gibt es hier auch eine Kategorie für Veranstalter mit Konzertreihen ohne eigene Spielstätte.

Die Bewerbungsphase für APPLAUS 2019 startet am 23. April und endet am 28. Mai 2019. Bewerben können sich Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen aus allen Genres der Popularmusik, wie zum Beispiel aus Rock, Hip-Hop, elektronischer Musik, experimenteller Popmusik oder Jazz. Kulturell herausragende Livemusikprogramme zeichnen sich beispielweise durch qualitativ anspruchsvolle, trendsetzende und kreative Konzertangebote aus.

Die Hauptauszeichnungen und Prämien gliedern sich in drei Kategorien:

  • Kategorie I: Musikclubs mit regelmäßig mehreren Konzerten in der Woche, mind. 104 Konzerte 2018; Preisgeld: bis zu 40.000 Euro,
  • Kategorie II: Musikclubs mit einer Konzertveranstaltung in der Woche, mind. 52 Konzerte 2018; Preisgeld: bis zu 20.000 Euro,
  • Kategorie III: Spielstätten sowie Veranstalter*innen, mit festen Programmreihen mit mind. 10 Livemusikveranstaltungen 2018; Preisgeld: bis zu 7.500 Euro.

In jeder Kategorie wird aus den Preisträger*innen je ein*e Hauptpreisträger*in als „Spielstätte des Jahres“ bzw. „Programm des Jahres“ gekürt. Daneben können sich die Bewerber*innen kategorieübergreifend für die Auszeichnungen der Jury für „Bestes ehrenamtliches Engagement“ und wie bereits im Jahr 2018 für den Preis für „Gleichstellung“ bewerben. Beide Auszeichnungen sind jeweils mit zusätzlich 5.000 Euro dotiert. Darüber hinaus kann die Jury weiterhin einen freien Sonderpreis vergeben. Die Preisgelder gehören zu Mitteln, die die Bundesregierung der Initiative Musik für die Förderung der kleinen und mittleren Livemusikclubs gewährt.

Antragsberechtigt sind Clubbetreiber*innen mit Konzerträumen mit einer Besucherkapazität von bis zu 1.000 Gästen sowie Veranstalter*innen von Konzertreihen. Wer bereits drei Mal hintereinander – also bei APPLAUS 2016, 2017 und 2018 – ausgezeichnet wurde, muss aussetzen und ist erst für APPLAUS 2020 wieder teilnahmeberechtigt. Bewerbungen sind ausschließlich über die Webseite der Initiative Musik möglich. Unternehmen der öffentlichen Hand sowie Spielstätten, an denen die öffentliche Hand unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist, sind nicht antragsberechtigt. Die Initiative Musik realisiert den Programmpreis APPLAUS (früher „Spielstättenprogrammpreis Rock, Pop und Jazz“) seit 2013 für die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Durchführung von APPLAUS erfolgt unter Einbeziehung der Bundeskonferenz Jazz und der Live Musik Kommission - Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.

Der Programmpreis wird am 27. November 2019 in Berlin vergeben. Die Preisverleihung APPLAUS 2019 wird durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa und die Musicboard Berlin GmbH gefördert.

Weitere Informationen: Antragsverfahren APPLAUS 2019


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