​Kunstfreiheit genießt Schutz der Verfassung

Anspruch und Wirklichkeit im Deutschen Bundestag

Berlin, 23.04.2020

Im Bundestag redeten sich einige in Rage, viel Neues wurde nicht gesagt. Der Deutsche Kulturrat fordert ein Nothilfe-Fonds für die Kultur.

Die Versprechungen waren groß, nach kurzen Hoffnungsschimmern folgten Rückzieher. Monika Grütters, möchte gerne, dass freischaffende Künstler zum Jobcenter gehen, um dort für ein vereinfachtes Grundsicherungs-Verfahren ihre Lage offen legen. Dass mit der Delegierung an die jobcenter die finanzielle Hilfe von Bund und Land zu den Kommunen weg delegiert wird, fiel nur als Bemerkung am Rande. Vielleicht kommt ja noch etwas bei Monika Grütters in Bewegung, indem bei der vieldiskutierten Soforthilfe für Soloselbstständige ein Selbstbehalt für den Lebensunterhalt eingeräumt wird – einzelne Bundesländer machen dies ja schon vor. Man wird sehen. Eventuell könnten dann wahlweise diese nachgebesserte Soforthilfe oder die vereinfachte Grundsicherung gewählt werden, wobei Grütters vor in der Sitzung vor allem für die zweite Variante "warb".

Anspruch und Wirklichkeit klaffen nach wie vor weit auseinander, wenn es um eine bedarfsgerechte und würdige Hilfe für Musiker und Konzertveranstalter geht. Zu Recht beklagten viele Wortbeiträge eine konfuse Situation durch Streitigkeiten um Zuständigkeit, organisatorische Schnellschüsse, wo es jetzt dringend Vereinheitlichung braucht, da die Krise doch wohl noch etwas länger dauern wird.

Eine dezidierte Stellungnahme erfolgte von Gerhart Baum, Vorsitzender des Kulturrats NRW zu den Ergebnissen der gestrigen Sitzung:

„Frau Grütters verschweigt nach wie vor, dass im Gegensatz zu Künstlern mit Betriebsausgaben die freischaffenden, selbständigen Künstler*innen vom Sofortprogramm des Bundes nicht umfasst sind. Das ist eine Ungleichbehandlung. Sie verweist auf die Vorzüge von ALG II. Wir halten diesen Weg für keine Lösung, die der besonderen Situation der Künstler*innen Rechnung trägt. Wir erhalten zunehmend Erfahrungsberichte, die zeigen, wie schwer es den Jobcentern fällt, mit der besonderen Situation von Künstler*innen umzugehen. Außerdem ist das Verfahren außerordentlich bürokratisch, obwohl es als vereinfacht dargestellt wird.

Frau Grütters hat nicht darüber berichtet, dass es bei dem Sofortprogramm des Bundes und des Landes NRW durch Bundesauflagen ab dem 1. April nicht möglich war, freiberufliche Künstler*innen und deren Lebenshaltungskosten in das Sofortprogramm zu integrieren. Dagegen hat die Landesregierung, die bekanntlich von der CDU geführt wird, in Berlin Stellung bezogen.

Wir bemühen uns zurzeit mit Unterstützung der NRW-Landesregierung, ein landesspezifisches Künstlerprogramm aufzulegen, um diese Lücke zu schließen.

Gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat fordert der Kulturrat NRW die Einrichtung eines Struktur-Nothilfefonds für die Kultur aus dem Fonds von 60 Milliarden, die den Bundes-Ressorts zur Verfügung gestellt werden. Frau Grütters lehnt das bisher ab. Es besteht die Gefahr, dass die Kultur leer ausgeht. Frau Grütters verkennt auch, dass die Kunstfreiheit aus gutem Grund in unserer Verfassungsordnung einen privilegierten Schutz genießt, genauso wie die Religionsfreiheit.“

Jeder kann sich ein Stimmungsbild machen unter:

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7440396&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDQwMzk2JnVybD1MMjFsWkdsaGRHaGxhMjkyWlhKc1lYaz0mbW9kPW1lZGlhdGhlaw==&mod=mediathek

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