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​Kulturinitiative 21

"Monatlich 1180 Euro Coronahilfe jetzt!"

Berlin, 26.01.2021

Die „Kulturinitiative 21“ aus NRW, die von zahlreichen ver.di-Mitgliedern mitgetragen und unterstützt wird, hat neuerlich konkrete Forderungen zur Absicherung von Künstlerinnen, Freiberuflern und Soloselbstständigen in der Corona-Pandemie an die Politik gerichtet. Verlangt wird eine umgehende bundeseinheitliche Verbesserung von Hilfsmaßnahmen. Hauptpunkt: Ein vorbehaltloses Fixum von monatlich 1.180 Euro für den Lebensunterhalt von Soloselbstständigen, Freiberufler*innen und Künstler*innen.

In dem Brief vom 24. Januar 2021 heißt: „Nachdem die existenzielle Not vieler Kolleginnen und Kollegen immer weiter zunimmt, ist die Unterbreitung weiterer Hilfsangebote, die nicht bei den durch die Krise Geschädigten ankommen, verantwortungslos und volkswirtschaftlich fatal.“ Der Bedeutung der Betroffenen für das kulturelle Leben und die Kulturwirtschaft müsse „endlich angemessen Rechnung getragen werden“.

Die Initiatoren stellen drei konkrete Forderungen:

1) Ein vorbehaltloses Fixum von monatlich 1.180 Euro für die Solo-Selbständigen, Freiberufler:innen und Künstler:innen zuzüglich Familien- bzw. Kinderzuschläge plus Betriebskostenausgleich ab 1.1.2021 bis mindestens 31.12.2021 bei optionaler Ausweitung entsprechend des Verlaufes der Pandemie und ihrer nötigen Einschränkungsmaßnahmen;

2) eine zunächst vorübergehende Neuregelung für multidimensional Solo-Selbständige, deren Umsätze nicht zu mindestens aus 51% selbständiger Tätigkeit generiert werden;

3) eine umgehende, ggf. befristete gesetzliche Neuregelung bei der Künstlersozialversicherung (KSK) hinsichtlich existierender Geringfügigkeitsgrenzen und monatlicher Hinzuverdienstmöglichkeiten aus nicht-künstlerischer Tätigkeit.

Die Forderungen werden ausführlicher begründet. Unter anderem heißt es: „Etliche Solo-Selbständige, Freiberufler:innen und Künstler:innen besitzen fragmentierte Einkommensquellen. Oft sind dies geringfügige Beschäftigungen, oft mehrere nebeneinander, und viele der Genannten arbeiten auch in Teilzeit, um ihr Auskommen zu erwirtschaften.“ Solche Modelle müssten bei aktuellen Hilfen berücksichtigte werden. Außerdem: „Viele Mitglieder der Künstlersozialkasse haben in dieser Krisensituation, in der zahlreiche Einkommensquellen nicht mehr verfügbar sind (jegliche Kontakt-Veranstaltungen etwa) oder die Folgen der Krise sich bei Auftraggeber:innen in geringerem Auftragsvolumen und gekürzten Honoraren niederschlagen, notwendigerweise andere Tätigkeiten angenommen.“ Nach geltendem Recht verlören sie dadurch ihr Anrecht auf Mitgliedschaft in der KSK. Die Regelung nach § 5 des Künstlersozialversicherungsgesetzes müsse „umgehend geändert und langfristig weiterentwickelt werden“.

Zu den Initiatoren und Erstunterzeichnern des Briefes gehören Vorstandsmitglieder des VS in ver.di, die Präsidentin des EWC, Autor*innen, Musiker*innen, Schauspieler und Kulturberater.

Vgl.

http://kuk.verdi.de/aktuell/kulturinitiative-21-monatlich-1180-euro-coronahilfe-jetzt-10119/

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