NRW geht mit gutem Beispiel voran

Faire Bezahlung für Kulturschaffende wird Realität

Düsseldorf, 31.07.2024

Nordrhein-Westfalen geht einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der finanziellen Situation von Kunstschaffenden. Als erstes Flächenland in Deutschland führt NRW verbindliche Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen und Künstler ein. Diese wegweisende Initiative soll die oft prekäre Lage vieler Kulturschaffender verbessern, die trotz Vollzeitarbeit und Hochschulabschluss häufig ihren Lebensunterhalt kaum bestreiten können.

Die Einführung erfolgt in zwei Phasen: Ab 1. August 2024 gelten die Honoraruntergrenzen zunächst für selbstständige, professionelle Künstler in den landesgeförderten Programmen der kulturellen Bildung. In einem zweiten, ambitionierten Schritt werden die Untergrenzen ab Januar 2026 auf alle Sparten ausgeweitet, sofern das Land auch nur mit einem Cent an der Förderung beteiligt ist.

Faire Mindestentlohnung für Auftritte, Workshops und Kompositionsaufträge

Diese umfassende Regelung bringt konkrete Verbesserungen für Kunstschaffende aller Sparten mit sich. Im Musikbereich können Komponisten, Musiker und Interpreten mit einer fairen Mindestentlohnung für Auftritte, Workshops und Kompositionsaufträge rechnen, unabhängig davon, ob sie in der klassischen, zeitgenössischen oder populären Musik tätig sind. Literaturschaffende wie Autoren, Übersetzer und Vortragende profitieren von Honoraruntergrenzen für Lesungen, Workshops und literarische Beiträge, was ihre Position bei Verhandlungen mit Veranstaltern und Verlagen stärkt.

In der darstellenden Kunst sieht die Initiative Mindesthonorare für Schauspieler, Regisseure, Tänzer und Performancekünstler vor, die für Aufführungen, Proben und künstlerische Leitungstätigkeiten gelten - sei es im Theater, Tanz, Performance oder bei interdisziplinären Projekten. Auch bildende Künstler wie Maler, Bildhauer, Fotografen und Medienkünstler erhalten faire Mindesthonorare für Ausstellungen, Workshops und Auftragsarbeiten, wobei auch die Vergütung für Vorbereitungs- und Installationszeiten berücksichtigt wird. Kulturministerin Ina Brandes betont die Bedeutung dieser Maßnahme: "Künstlerinnen und Künstler leisten einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Diese Arbeit hat einen Preis – und es soll ein fairer Preis sein." Sie ist überzeugt, dass die Honoraruntergrenzen nicht nur den Kunstschaffenden, sondern auch der Qualität der Kulturangebote und damit dem Publikum zugutekommen werden.

Regelmäßige Evaluierungen sind geplant

Die Festlegung der Honoraruntergrenzen erfolgte in einem sorgfältigen Prozess unter Einbeziehung einer unabhängigen Fachkommission und relevanter Verbände. Dabei wurden verschiedene Faktoren wie Art und Dauer der Veranstaltung sowie die Größe des Publikums berücksichtigt. Um die Wirksamkeit und Angemessenheit der Maßnahme zu gewährleisten, sind regelmäßige Evaluierungen geplant. Die erste Überprüfung für die Programme der Kulturellen Bildung ist für das dritte Quartal 2025 vorgesehen, gefolgt von einer Evaluation nach dem ersten Antragszyklus der flächendeckenden Einführung. Danach soll alle vier Jahre eine Überprüfung stattfinden. Mit dieser Initiative setzt Nordrhein-Westfalen neue Maßstäbe in der Kulturförderung und zeigt, wie eine faire Bezahlung von Kunstschaffenden konkret umgesetzt werden kann. Das Land nimmt damit eine Vorreiterrolle ein und könnte als Vorbild für ähnliche Initiativen in anderen Bundesländern dienen. Die ambitionierten Pläne unterstreichen das Engagement NRWs für eine nachhaltige und wertschätzende Kulturpolitik, die die Arbeit von Künstlerinnen und Künstlern angemessen honoriert und ihre Bedeutung für die Gesellschaft anerkennt. Diese umfassende Regelung stellt sicher, dass Künstler aller Sparten von der Initiative profitieren und ihre Arbeit endlich die finanzielle Anerkennung erhält, die sie verdient.

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