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Verunsicherung an Musikschulen

Deutsche Jazzunion bietet Infoveranstaltung zum Herrenberg-Urteil an

Berlin, 20.08.2024
FOTO: flux.1

Honorarkräfte an Musikschulen und Konservatorien müssen künftig in Festanstellungen überführt werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Die Umsetzung stellt Musikschulen vor Herausforderungen, weil das Geld wie immer knapp ist. Viele Lehrende sind stark verunsichert.

Die Deutsche Jazzunion reagiert auf die zunehmende Verunsicherung unter Musiklehrkräften und bietet im September 2024 eine Reihe von Online-Infoveranstaltungen zum sogenannten "Herrenberg-Urteil" an. Das Bundessozialgericht stellte in diesem Urteil fest, dass an Musikschulen kaum die Rahmenbedingungen für eine echte unternehmerische Tätigkeit gegeben sind. In der Folge wurde die Beschäftigung von Musikschullehrkräften auf Honorarbasis als rechtswidrig eingestuft.

Sebastian Haas, ein erfahrener Lehrbeauftragter an einer Musikhochschule und Berater für Kultur im Sächsischen Landtag, wird die rechtlichen Hintergründe des Urteils erläutern und individuell auf die Fragen der Teilnehmenden eingehen. Haas ist bundesweit als Experte in diesem Bereich anerkannt und berät politische Gremien, Institutionen, Verbände und Lehrende.Diese Veranstaltungen richten sich insbesondere an Lehrkräfte, die an Musikschulen, Musikhochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen tätig sind. Sie bieten eine wertvolle Plattform, um die drängenden Fragen zur Sozialversicherungspflicht zu klären, die durch das Urteil aufgeworfen wurden.

Verschärfte Regelungen und Konsequenzen

Im Sommer 2023 wurden die Voraussetzungen für eine Honorarbeschäftigung nochmals verschärft. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass viele Kommunen, die bisher stark auf Honorarkräfte gesetzt haben, unter erheblichen Druck geraten sind. Zahlreiche Städte mussten bereits empfindliche Strafen zahlen, weil sie gegen die Vorgaben verstoßen haben. Der Druck auf die Musikschulträger, sämtliche Honorarkräfte in sozialversicherungspflichtige Anstellungsverhältnisse zu überführen, wächst daher stetig.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrates, unterstützt die Entscheidung des Gerichts: „Der Deutsche Musikrat begrüßt die Klarstellung des Bundessozialgerichts, dass Musikschullehrkräfte sozialversichert anzustellen sind. Es ist ein Unding, dass in manchen Regionen Deutschlands die so wichtige Musikschularbeit vorrangig durch Honorarkräfte getragen wird. Die Musikschulträger bundesweit sind nun dringend aufgefordert, die Herausforderung der Umstrukturierung zu meistern. Hierfür müssen bedarfsgerecht Mittel bereitgestellt und kluge Stufenlösungen gefunden werden, um das Angebot der Musikschulen im vollen Umfang erhalten zu können.“

Auswirkungen auf die Musikschullandschaft

Die Umstellung auf Festanstellungen bringt grundsätzlich mehrere Vorteile mit sich: Sie sorgt nicht nur für eine rechtliche Absicherung der Lehrkräfte, sondern verringert auch das Risiko von Altersarmut und entlastet damit langfristig die öffentlichen Kassen. Beispielhaft haben die Musik- und Kunstschule der Stadt Bielefeld sowie die Musikschule Leipzig bereits auf das Urteil reagiert und alle Honorarkräfte fest angestellt. Der Verband deutscher Musikschulen, der über 930 öffentliche gemeinnützige Musikschulen in Deutschland vertritt, engagiert sich seit über 50 Jahren für die Festanstellung von Musikschullehrkräften. Das Herrenberg-Urteil wird nun als Chance gesehen, die Situation der Lehrkräfte weiter zu verbessern und die Musikschullandschaft in Deutschland zu stärken. Die Online-Infoveranstaltungen der Deutschen Jazzunion bieten eine wichtige Gelegenheit für Musiklehrkräfte, sich über die neuesten Entwicklungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Herrenberg-Urteil zu informieren. Diese Veranstaltungen sollen dazu beitragen, die durch das Urteil verursachten Unsicherheiten zu verringern und den betroffenen Lehrkräften sowie den Musikschulträgern Orientierung und Unterstützung in dieser Umbruchphase zu bieten.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung ist jedoch bis zum 29.08.2024 erforderlich. Interessierte können sich per E-Mail an info@jazzverband-sachsen.de anmelden, wobei sie den gewünschten Termin sowie ihren Vor- und Nachnamen angeben sollten. Der Zoom-Link zur Teilnahme wird den Angemeldeten rechtzeitig vor der Veranstaltung zugeschickt.

Termine und Anmeldung

Die Online-Infoveranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:

  • 02.09.2024 | 09:00-10:00 Uhr

  • 05.09.2024 | 20:00-21:00 Uhr

  • 07.09.2024 | 11:00-12:00 Uhr



 

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